Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundezentrum Saarburg GmbH

Anschrift: Industriestraße 30, 54439 Saarburg

Kontakt: info@hundezentrumsaarburg.de · +49 173 5686591

Website: www.hundezentrumsaarburg.de

Stand: 1. September 2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Vertragspartner für die nachfolgend beschriebenen Leistungen ist die Hundezentrum Saarburg GmbH, Industriestraße 30, 54439 Saarburg (nachfolgend „Hundezentrum“). Diese AGB gelten für Verträge über Hundetraining, offene und fortlaufende Kurse, Intensiv- und Blockkurse, Seminare, Veranstaltungen, Online-Training, Dogwalking, Train & Walk, Hundetagesstätte, Hundepension und sonstige vereinbarte Leistungen.

1.2 Kunde ist die Person, die den Vertrag mit dem Hundezentrum schließt. Teilnehmer ist die Person, die mit dem Hund an einem Angebot teilnimmt oder den Hund übergibt. Handelt der Teilnehmer nicht selbst als Halter oder Eigentümer, versichert er, hierzu bevollmächtigt zu sein und alle für die Leistung notwendigen Informationen weitergeben zu dürfen.

1.3 Während eines Trainings in Anwesenheit des Teilnehmers verbleiben Aufsicht und Führung des Hundes grundsätzlich beim Teilnehmer. Soweit der Hund dem Hundezentrum ausdrücklich zur Betreuung, zum Dogwalking, zu Train & Walk oder zu einer anderen Leistung ohne Anwesenheit des Teilnehmers übergeben wird, übernimmt das Hundezentrum die tatsächliche Obhut für den vereinbarten Zeitraum.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, die Leistungsbeschreibung und die Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Hundezentrum ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Leistungsinhalt

2.1 Darstellungen auf der Website, in sozialen Medien, im Buchungssystem oder in Preislisten sind noch kein verbindliches Angebot, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Mit einer Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Buchungsbestätigung, Zahlungsaufforderung oder Beginn der Leistung durch das Hundezentrum zustande.

2.2 Art, Umfang, Ort, Termine, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung. Änderungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

2.3 Das Hundezentrum schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten Trainings-, Prüfungs-, Verhaltens- oder Betreuungserfolg. Der Erfolg hängt insbesondere von Tier, Halter, Gesundheitszustand, Trainingshäufigkeit und Umsetzung im Alltag ab.

2.4 Unverbindliche Voranmeldungen, insbesondere für noch nicht eröffnete Betreuungsbereiche, begründen weder einen Betreuungsvertrag noch einen Anspruch auf einen Platz. Ein Vertrag entsteht erst durch gesonderte verbindliche Bestätigung.

3. Preise, Fälligkeit und Zahlung

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Zusatzleistungen und notwendige Fremdkosten werden nur berechnet, wenn sie vereinbart, vom Kunden veranlasst oder in einem Notfall objektiv erforderlich sind.

3.2 Die Vergütung ist zu dem in der Buchungsbestätigung oder Rechnung genannten Zeitpunkt fällig. Fehlt eine besondere Regelung, ist sie vor Beginn der gebuchten Leistung zu zahlen. Zulässige Zahlungsarten ergeben sich aus dem Buchungsvorgang oder der Rechnung.

3.3 Bei einem SEPA-Lastschriftmandat wird der Einzug rechtzeitig angekündigt. Vom Kunden zu vertretende Rücklastschriftkosten werden nur in tatsächlich entstandener Höhe berechnet; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Hundezentrum darf weitere Leistungen nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung bis zur Zahlung zurückhalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

4. Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten

4.1 Der Kunde versichert, dass der Hund behördlich ordnungsgemäß gemeldet ist, eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Hund über den für Alter, Leistung und Unterbringung erforderlichen Impfschutz verfügt. Nachweise und Impfpass sind auf Verlangen vorzulegen.

4.2 Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Krankheiten, Schmerzen, Medikamente, Allergien, Unverträglichkeiten, Läufigkeit, Trächtigkeit, behördliche Auflagen, Beißvorfälle, Aggressions- oder Fluchtverhalten sowie sonstige sicherheitsrelevante Besonderheiten sind vor Vertragsschluss und bei jeder Änderung unverzüglich vollständig mitzuteilen.

4.3 Mensch und Hund müssen den körperlichen und psychischen Anforderungen des Angebots gewachsen sein. Bei Zweifeln kann das Hundezentrum eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Kennenlernen verlangen.

4.4 Den sachgerechten Sicherheits- und Trainingsanweisungen ist Folge zu leisten. Gesetzliche Leinen-, Maulkorb-, Kotbeseitigungs- und sonstige örtliche Pflichten bleiben unberührt. Gewalt, tierschutzwidrige Hilfsmittel und Methoden, die dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst zufügen, sind ausgeschlossen.

4.5 Verletzt der Kunde wesentliche Informations- oder Mitwirkungspflichten, trägt er die hierdurch verursachten angemessenen Mehrkosten und Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Durchführung von Training, Kursen und Veranstaltungen

5.1 Das Hundezentrum darf Inhalte, Übungen, Hilfsmittel und Belastung an Alter, Gesundheit, Verhalten und Leistungsstand des Hundes sowie an die Gruppensituation anpassen, soweit Charakter und Gesamtwert der gebuchten Leistung gewahrt bleiben.

5.2 Das Hundezentrum darf den Einsatz bestimmter Hilfsmittel ablehnen und eine Einheit abbrechen oder die Teilnahme vorübergehend ausschließen, wenn dies zum Schutz von Menschen oder Tieren, aus Tierschutzgründen oder wegen erheblicher Störung erforderlich ist. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Gesetzliche Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

5.3 Kurszeiten und -orte ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder dem veröffentlichten Plan. Zumutbare Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Eine wesentliche Änderung, durch die die Teilnahme für den Kunden unzumutbar wird, berechtigt zur kostenfreien Umbuchung oder zum Rücktritt hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistung.

5.4 Online-Unterricht darf Präsenzunterricht nur ersetzen, wenn dies vereinbart ist oder Art und Gesamtwert der Leistung dadurch im konkreten Fall im Wesentlichen erhalten bleiben und die Umstellung für den Kunden zumutbar ist. Andernfalls wird ein Ersatztermin angeboten oder die ausgefallene Leistung erstattet.

6. Absagen von Einzelterminen – 24 Stunden

6.1 Ausschließlich einzeln vereinbarte Termine, insbesondere Einzeltraining, Einzelberatung, Online-Einzeltermine, Train & Walk und einzeln gebuchtes Dogwalking, können bis spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Beginn kostenfrei abgesagt oder – nach Verfügbarkeit – umgebucht werden. Die 24-Stunden-Frist gilt nicht für reservierte Plätze in offenen Kursen oder offenen Gruppen und nicht für Intensiv- oder Blockkurse. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Erklärung in Textform, insbesondere per E-Mail, über das Buchungssystem oder per Nachricht an den mitgeteilten Geschäftskontakt.

6.2 Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das Hundezentrum den vereinbarten Preis als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Platzes werden angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Erscheint der Kunde verspätet, besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Die Vergütung bleibt geschuldet, soweit das Hundezentrum die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

7. Reservierte offene Kursplätze sowie Intensiv- und Blockkurse – 48 Stunden

7.1 Ein reservierter Platz in einem offenen Kurs oder einer offenen Gruppe kann bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des jeweils reservierten Kurstermins kostenfrei abgesagt oder – nach Verfügbarkeit – umgebucht werden. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das Hundezentrum den Preis des reservierten Kurstermins als pauschalierten Schadensersatz verlangen.

7.2 Ein Intensivkurs, fester Blockkurs oder ein als zusammengehöriger Block vereinbartes Trainingspaket kann ausschließlich als Ganzes bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der ersten Einheit kostenfrei abgesagt werden, sofern in der Leistungsbeschreibung keine für den Kunden günstigere Regelung ausgewiesen ist.

7.3 Geht die Absage des gesamten Intensiv- oder Blockkurses später ein oder erscheint der Teilnehmer nicht zur ersten Einheit, kann das Hundezentrum den Gesamtpreis als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Ersparte Aufwendungen, eine anderweitige Belegung und sonstige Vorteile werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Mit Beginn der ersten Einheit ist der gesamte Intensiv- oder Blockkurs verbindlich. Eine ordentliche Absage oder ein gewöhnlicher Abbruch des Blocks sowie eine isolierte Absage, Nachholung, Gutschrift oder anteilige Erstattung einzelner Einheiten sind danach ausgeschlossen. Dies gilt auch bei frühzeitiger Mitteilung einer einzelnen Verhinderung. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere eine Kündigung aus wichtigem Grund, sowie Ansprüche bei vom Hundezentrum zu vertretenden Ausfällen bleiben unberührt.

7.5 Ein Ersatzteilnehmer kann nach vorheriger Zustimmung des Hundezentrums gestellt werden, wenn Mensch und Hund die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und dadurch keine berechtigten Interessen des Hundezentrums oder der Gruppe beeinträchtigt werden.

7.6 Für sämtliche pauschalierten Ansprüche nach dieser Ziffer werden ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Fortlaufende Kurse, Abonnements und flexible Karten

8.1 Bei fortlaufenden Kursen oder Abonnements ergeben sich Beginn, anfängliche Laufzeit und Monatsbeitrag aus der Buchungsbestätigung. Eine anfängliche feste Laufzeit beträgt höchstens drei Monate, sofern nicht individuell etwas anderes ausgehandelt wurde. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

8.2 Kündigungen können mindestens in Textform erklärt werden. Besteht für online abschließbare Dauerschuldverhältnisse eine gesetzliche Pflicht zur Kündigungsschaltfläche, kann der Kunde auch darüber kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3 Bei einem fortlaufenden Kurs wird der Platz für den Kunden vorgehalten. Vom Kunden versäumte Einheiten werden deshalb grundsätzlich weder erstattet noch nachgeholt. Soweit Plätze verfügbar sind, kann das Hundezentrum freiwillig eine Teilnahme in einem vergleichbaren Kurs ermöglichen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

8.4 Für flexible Mehrfachkarten oder Buchungsguthaben gelten die bei Erwerb transparent ausgewiesenen Nutzungsbedingungen. Für jeden damit reservierten offenen Kurstermin gilt die 48-Stunden-Frist nach Ziffer 7.1. Die 24-Stunden-Frist nach Ziffer 6 gilt ausschließlich für Einzeltermine. Gesetzliche Verjährungs- und Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

9. Seminare, Veranstaltungen und Freizeitevents

9.1 Soweit keine speziellere und für den Kunden vor Vertragsschluss klar ausgewiesene Stornierungsregel gilt, kann das Hundezentrum bei einem Rücktritt des Kunden folgende pauschalierte Entschädigung verlangen: bis einschließlich 28 Tage vor Beginn 0 %, vom 27. bis einschließlich 15. Tag 50 %, vom 14. bis einschließlich 3. Tag 75 % und weniger als 72 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen 90 % des vereinbarten Preises.

9.2 Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung werden stets angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann mit vorheriger Zustimmung des Hundezentrums gestellt werden.

9.3 Für Intensiv- und Blockkurse gilt vorrangig Ziffer 7. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben von den vertraglichen Stornierungsregeln unberührt.

10. Hundebetreuung, Hundetagesstätte und Hundepension

10.1 Inhalt der Betreuung sind Unterbringung, Versorgung und Beaufsichtigung im gebuchten Umfang. Einzelheiten zu Fütterung, Bewegung, Gruppen- oder Einzelhaltung, Ruhezeiten, Abholung und Rückgabe ergeben sich aus dem Betreuungsvertrag.

10.2 Der Kunde ist über typische Risiken fachgerechter Gruppenhaltung informiert, insbesondere Spiel- und Rangordnungssituationen, gegenseitige Verletzungen und Infektionen trotz angemessener Vorsorge. Diese Risikoinformation beschränkt keine Haftung des Hundezentrums nach Ziffer 15.

10.3 Das Hundezentrum darf den Hund bei Unverträglichkeit, Erkrankung, Läufigkeit oder Sicherheitsbedarf vorübergehend getrennt halten und – soweit fachlich erforderlich und tierschutzrechtlich zulässig – mit geeigneter Sicherung, insbesondere Maulkorb, führen. Vorhersehbare Mehrkosten werden nach Möglichkeit vorab abgestimmt; in dringenden Fällen dürfen notwendige und angemessene Maßnahmen ohne vorherige Zustimmung ergriffen werden.

10.4 Läufige Hündinnen werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache betreut. Eine Unterbringung kann abgelehnt oder von organisatorisch erforderlichen Zusatzleistungen abhängig gemacht werden.

10.5 Wird eine tierärztliche Behandlung während der Betreuung objektiv erforderlich, versucht das Hundezentrum zunächst, den Kunden oder den benannten Notfallkontakt zu erreichen. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, darf es im mutmaßlichen Interesse des Kunden eine Tierarztpraxis oder Tierklinik aufsuchen und notwendige Maßnahmen veranlassen. Die Behandlungskosten trägt der Kunde, soweit das Hundezentrum den Behandlungsbedarf nicht zu vertreten hat.

10.6 Medikamente werden nur nach vorheriger schriftlicher Dosierungsanweisung und nur übernommen, wenn die sichere Gabe organisatorisch möglich ist. Futter, Medikamente, Leinen, Geschirre und sonstige Gegenstände sind funktionsfähig und eindeutig beschriftet zu übergeben.

11. Absagen und Abholung bei Betreuungsleistungen

11.1 Wiederkehrende oder einzeln gebuchte Tagesbetreuung muss spätestens bis 10:00 Uhr zwei Kalendertage vor dem Betreuungstag abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichtinanspruchnahme kann der vereinbarte Preis als pauschalierter Schadensersatz verlangt werden. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung werden angerechnet; der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens bleibt möglich.

11.2 Für einen Pensionsaufenthalt oder Eingewöhnungstag gelten, sofern vor Vertragsschluss nichts Günstigeres ausgewiesen wurde, folgende pauschalierte Stornokosten: bis einschließlich 14 Tage vor Beginn 0 %, 13 bis 8 Tage 50 %, 7 bis 3 Tage 75 % und weniger als 72 Stunden vor Beginn 100 % des Buchungspreises. Auch hier werden ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung angerechnet; der Kunde kann einen geringeren oder fehlenden Schaden nachweisen.

11.3 Bei vorzeitiger Abholung während eines laufenden Pensionsaufenthalts besteht kein Anspruch auf vollständige Erstattung der nicht genutzten Zeit. Angerechnet werden jedoch ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

11.4 Der Hund ist innerhalb der vereinbarten Öffnungs- oder Abholzeit abzuholen. Bei vom Kunden zu vertretender Verspätung werden die in der bei Vertragsschluss einbezogenen Preisliste ausgewiesenen angemessenen Zusatzkosten berechnet. Ist eine Rückgabe nicht mehr möglich, darf das Hundezentrum – soweit betrieblich möglich – eine notwendige Notübernachtung auf Kosten des Kunden organisieren. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Dogwalking und Train & Walk

12.1 Abholort, Rückgabeort, Dauer, Einzel- oder Gruppenrunde, Transport, Trainingsziele und besondere Sicherungen werden individuell vereinbart. Zeitangaben sind ungefähre Leistungszeiten, soweit die Buchungsbestätigung sie nicht als verbindlich bezeichnet.

12.2 Der Kunde gewährleistet einen sicheren Zugang zum Hund und informiert über Personen, Tiere, Alarmanlagen und sonstige Besonderheiten am Abholort. Überlassene Schlüssel oder Zugangsmittel werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung genutzt und sorgfältig verwahrt.

12.3 Freilauf erfolgt nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Kunden und fachlicher Risikoeinschätzung durch das Hundezentrum. Gesetzliche oder behördliche Leinenpflichten sowie eine abweichende Sicherheitsentscheidung des Hundezentrums gehen vor.

12.4 Bei gefährlichen Wetter- oder Umweltbedingungen, insbesondere Hitze, Eis, Sturm oder behördlichen Warnungen, darf die Route, Dauer oder Art der Beschäftigung zum Schutz des Hundes angemessen angepasst werden. Wird der wesentliche Vertragszweck dadurch nicht erreicht, gelten die gesetzlichen Rechte.

13. Absage, Verlegung und Ausschluss durch das Hundezentrum

13.1 Das Hundezentrum darf eine Leistung aus wichtigem sachlichem Grund absagen oder verlegen, insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall der eingesetzten Fachkraft, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, unzumutbaren Wetterbedingungen oder einer vorab mitgeteilten Mindestteilnehmerzahl, die nicht erreicht wird.

13.2 Das Hundezentrum informiert unverzüglich und bietet nach Wahl des Kunden einen zumutbaren Ersatztermin, eine Gutschrift oder die Erstattung der noch nicht erbrachten Leistung an. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

13.3 Bei einer konkreten Gefahr für Menschen oder Tiere, einem erheblichen Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen, verschwiegenen gefahrerheblichen Umständen oder tierschutzwidrigem Verhalten darf das Hundezentrum den Kunden oder Hund von der Leistung ausschließen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und danach, welche Partei den Grund zu vertreten hat.

14. Verantwortlichkeit des Kunden und Tierhalterhaftung

14.1 Der Kunde bleibt für von ihm zu vertretende Pflichtverletzungen verantwortlich. Die gesetzliche Gefährdungshaftung des Tierhalters, insbesondere nach § 833 BGB, bleibt unberührt.

14.2 Nimmt eine andere Person mit dem Hund teil oder holt ihn ab, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Person geeignet, bevollmächtigt und über alle relevanten Regeln und Besonderheiten informiert ist.

14.3 Schäden, Verletzungen, Beißvorfälle, Entweichen oder sonstige Zwischenfälle sind dem Hundezentrum unverzüglich mitzuteilen.

15. Haftung des Hundezentrums

15.1 Das Hundezentrum haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet das Hundezentrum nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Hundezentrums.

15.4 Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen. Für Schäden, die allein auf der Verwirklichung eines trotz fachgerechter Leistung unvermeidbaren, zuvor erkennbar erläuterten tierischen Eigenrisikos beruhen, haftet das Hundezentrum nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.

16. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

16.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

16.2 Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das Widerrufsrecht für Verträge mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum gesetzlich ausgeschlossen sein. Ob diese Ausnahme greift, richtet sich nach der konkret gebuchten Leistung und dem Gesetz; diese AGB schaffen keinen weitergehenden Ausschluss.

16.3 Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist beginnen, werden die dafür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.

17. Datenschutz sowie Foto- und Videoaufnahmen

17.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Hundezentrums.

17.2 Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur auf einer gesonderten Rechtsgrundlage, insbesondere nach wirksamer Einwilligung. Eine Einwilligung ist freiwillig und kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

17.3 Eigene Aufnahmen von Teilnehmern sind nur zulässig, wenn Rechte anderer Personen und betriebliche Vorgaben gewahrt werden. Veröffentlichungen, auf denen andere Personen erkennbar sind, bedürfen der erforderlichen Einwilligungen.

18. Schlussbestimmungen und Verbraucherstreitbeilegung

18.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

18.2 Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – Saarburg Gerichtsstand.

18.3 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

18.4 Die Hundezentrum Saarburg GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.